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Beilage 1965/2009 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode
Zusatzantrag
der sozialdemokratischen Abgeordneten
zur Beilage 1959/2009 (Initiativantrag betreffend Abschaffung der Ersatzpflicht für Leistungen aus der offenen Sozialhilfe)
Der Oö. Landtag möge beschließen:
- Dem Beschlusstext wird folgender Satz angefügt:
"Den Sozialhilfeverbänden und Statutarstädten sind die durch den Entfall der Ersatzpflicht entstehenden Mindereinnahmen vom Land zu ersetzen, ohne dass es dadurch zu negativen finanziellen Auswirkungen auf das Sozialbudget des Landes kommt."
- Der Begründung wird folgender Satz angefügt:
"Angesichts der besonders angespannten budgetären Situation der Sozialhilfeverbände und Statutarstädte kann die Abschaffung der Ersatzpflichten für Leistungen aus der 'offenen Sozialhilfe' nicht auf deren Kosten erfolgen. Die entstehenden Mindereinnahmen sind daher den zuständigen regionalen Trägern sozialer Hilfe durch das Land Oberösterreich zu ersetzen. Dieser Ersatz darf aber zu keinen negativen finanziellen Auswirkungen auf das Sozialbudget des Landes führen."
Linz, am 9. Juli 2009
(Anm.: SPÖ-Fraktion)
Frais, Prinz, Affenzeller, Kapeller, Schmidt, Lindinger, Peutlberger-Naderer, Schreiberhuber, Kraler, Chansri, Schenner, Eidenberger, Lischka, Jahn, Bauer, Mann, Röper-Kelmayr, Schmidt, Mühlböck, Makor-Winkelbauer, Weichsler-Hauer, Pilsner
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