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Beilage 1949/2009 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode
Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend eine Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung
Gemäß § 26 Abs. 6 Oö. LGO wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Resolution
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem
- die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld unter Beachtung der unterschiedlichen Zumutbarkeitsbestimmungen sowie der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen (Brutto/Nettomethode) dem durchschnittlichen europäischen Niveau angepasst wird,
- eine derartige Anpassung der Nettoersatzrate vollständig in der Notstandshilfe abgebildet wird,
- für die Berechnung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes eine andere - für die Betroffenen bessere - zeitliche Grundlage geschaffen wird und
- bis zur Neuregelung im Zuge der Mindestsicherung das PartnerInneneinkommen bei der Notstandshilfe nicht angerechnet wird.
Begründung
Arbeitslosigkeit verursacht nachweislich Armut. Es muss daher das oberste politische Ziel zur Armutsbekämpfung sein, allen Menschen einen Zugang zu ausreichender Qualifikation und damit zu einer einträglichen Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Es muss aber auch verhindert werden, dass Menschen auf Grund von Arbeitslosigkeit Armut erleiden. Die Untersuchung EU-SILC der Statistik Austria weist 33 % aller lohnarbeitslosen Menschen als armutsgefährdet aus. Was nicht verwunderlich ist, zumal die Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes und der durchschnittlichen Notstandshilfe weit unter der Armutsgefährdungsschwelle von € 893,- im Monat liegt.
Die durchschnittliche Notstandshilfe beträgt € 588,-, die durchschnittliche Notstandshilfe von Frauen liegt überhaupt nur knapp über € 500,- pro Monat. Ein menschenwürdiges Leben ist damit nur schwer möglich.
Einmal zuerkannte Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden nicht der Inflation angepasst. Das heißt, dass zumindest 36.000 langzeitbeschäftigungslose Menschen in Österreich keine Inflationsanpassung erhalten. Es erfolgt keine Anpassung einer Leistung, zu der es derzeit nicht einmal eine vergleichende Betrachtung mit anderen EU-Ländern gibt. Dies liegt daran, dass außer Österreich nur Deutschland und die Tschechische Republik bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die Methode der Nettoersatzrate heranziehen, während die anderen Länder dieses vom Bruttogehalt berechnen.
Es ist daher dringend notwendig, neben der Erstellung eines EU-weiten Vergleichs, die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung auf EU-Niveau anzupassen. Darüber hinaus bedarf es einer bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Bekämpfung der Armut.
Ebenfalls zu überdenken ist, dass bei Geltendmachung des Arbeitslosengeldes vor dem 30. Juni das arbeitslosenversicherungspflichtige Jahreseinkommen des vorletzten Kalenderjahres und bei Geltendmachung nach dem 30. Juni das arbeitslosenversicherungspflichtige Jahreseinkommen des letzten Kalenderjahres für die Berechnung herangezogen wird. Diese Stichtagsregelung kann zu großen Unterschieden bei der Höhe des Arbeitslosengeldes führen - je nachdem, ob vor oder nach dem 30. Juni der Anspruch angemeldet wird. Daher wäre die Möglichkeit eines Antrages auf Neuberechnung des Arbeitslosengeldes ab dem genannten Stichtag anzudenken, um die Stichtagsproblematik zu beseitigen.
Obwohl die Notstandshilfe eigentlich eine Versicherungsleistung aufgrund erbrachter Beiträge ist, existiert sie als Mischung aus Versicherungs- und Wohlfahrtsleistung. Einerseits wird geprüft, ob entsprechende Versicherungszeiten erworben wurden, andererseits aber, ob eine "Notlage" vorliegt. Bei der letzteren Prüfung wird das Einkommen des Partners oder der Partnerin
- abzüglich eines Freibetrages - auf die grundsätzlich zustehende Notstandshilfe angerechnet (auch wenn er/sie Lebensgefährte oder Lebensgefährtin ist und kein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann). Die Statistik belegt, dass von dieser gesetzlichen Bestimmung vor allem Frauen betroffen sind: 2008 wurde der Notstandshilfeantrag von 12.052 Frauen und von 2.123 Männern "mangels Notlage" abgelehnt bzw. der Bezug eingestellt. Der Anteil der Ablehnung betrifft daher zu 82 % Frauen. Darüber hinaus verlieren die betroffenen Frauen und Männer mit der Ablehnung zusätzlich die eigenständige Krankenversicherung - mit den entsprechenden Auswirkungen auf Mitversicherung für Familienmitglieder, Unterhaltansprüche, Pensionsversicherung, usw.
Die Abschaffung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens erweist sich daher aus mehreren Gesichtspunkten als sinnvolle Maßnahme: Es würde ein Schritt in Richtung sozialversicherungsrechtliche Fairness sein, die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Frauen würde gestärkt, ein wertvoller Beitrag zur Reduzierung des Einkommensnachteils der Frauen würde geleistet und schlussendlich würde auch ein wirksamer Schritt zur Armutsbekämpfung geleistet.
Auf diese Weise können Armut verhindert und menschenwürdige Lebensbedingungen garantiert werden. Diese Maßnahmen entlasten aber auch Länder und Gemeinden und ermöglichen diesen, ihre Mittel gezielter zur Verhinderung von Armut, zur Verbesserung des Angebots im Bereich sozialer Unterstützungs- und Dienstleistungen einzusetzen.
Linz, am 30. Juni 2009
(Anm.: Fraktion der GRÜNEN)
Schwarz, Hirz, Trübswasser, Eisenriegler, Wageneder
(Anm.: ÖVP-Fraktion)
Stelzer, Brunner, Strugl, Aichinger, Frauscher, Schürrer, Hüttmayr, Bernhofer, Kiesl, Lackner-Strauss, Eisenrauch, Mayr, Schillhuber, Entholzer, Steinkogler, Weixelbaumer, Jachs, Weinberger, Baier, Pühringer, Hingsamer, Brandmayr, Ecker, Orthner
(Anm.: SPÖ-Fraktion)
Frais, Jahn, Lindinger, Chansri, Bauer, Mann, Kraler, Schreiberhuber, Kapeller, Schmidt, Lischka, Pilsner, Mühlböck, Sulzbacher, Makor-Winkelbauer, Röper-Kelmayr, Schenner, Eidenberger, Prinz
(Anm.: FPÖ-Fraktion)
Steinkellner
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