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Beilage 1944/2009 zum kurzschriftlichen Bericht Bericht des Kontrollausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofs betreffend "Oberösterreich - Tätigkeit im Jahr 2008" [Landtagsdirektion: L-600/72-XXVI, miterledigt Beilage 1857/2009] Gemäß Artikel 127 Abs. 6 B-VG erstattet der Rechnungshof über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr, die sich auf das betreffende Land bezieht, spätestens bis 31. Dezember jeden Jahres Bericht. Der Rechnungshof hat nunmehr den Tätigkeitsbericht in Bezug auf das Bundesland Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2008 vorgelegt. Der Bericht wurde dem Oö. Landtag als Beilage 1857/2009 zugeleitet. Der Kontrollausschuss hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli 2009 mit dem Bericht des Rechnungshofs befasst und ihn einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen: 1. Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs in Bezug auf das Bundesland Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2008 wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Rechnungshof wird für seine Mühewaltung gedankt. Linz, am 2. Juli 2009
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