Beilage 1929/2009 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Ausschusses für Finanzen
betreffend einen Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2009

[Landtagsdirektion: L-404/20-XXVI,
miterledigt Beilage 1899/2009


1. Gemäß Artikel 55 Abs. 5 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (L-VG), LGBl. Nr. 122, kann der Landtag die Landesregierung ermächtigen, im unbedingt erforderlichen Ausmaß innerhalb der von ihm bestimmten Schranken Ausgaben zu tätigen, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind oder dessen Ansätze übersteigen. Alle über diese Ermächtigung hinausgehenden Mehrausgaben bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Landtag in einem Nachtragsvoranschlag.

2. Für die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des erweiterten Konjunkturprogramms ist es erforderlich, dem Landtag im Rahmen eines Nachtragsvoranschlages (Subbeilage 1) einen Antrag auf Bereitstellung #9;zusätzlicher Ausgaben in Höhe von netto 118.406.800 Euro #9;vorzulegen.

Die Bedeckung dieser Mehrausgaben soll durch #9;Rücklagenbehebung in Höhe von 118.406.800 Euro #9;erfolgen.

Vorgesehen sind diese Mittel für folgende Maßnahmen:

- Personalaufwand 7.000.000 Euro

- Ordenskrankenhäuser - Abgangsdeckung 20.000.000 Euro

- Ordenskrankenhäuser - Investitionen 10.000.000 Euro

- Wohnbau 5.000.000 Euro

- Hochwasserschutz 4.500.000 Euro

- Pakt für Arbeit u. Beschäftigung 800.000 Euro

- Kindergärten 32.800.000 Euro

- Kindergärten-Bundesbeitrag - 3.000.000 Euro

- Restitutionsvereinbarung 559.800 Euro

- Beteiligungen 10.100.000 Euro

- Anton Bruckner Privatuniversität;
Kommunalsteuer 877.000 Euro

- Öffentlicher Verkehr 7.000.000 Euro

- Arbeitsmarkt 9.000.000 Euro

- Bäderbauprogramm 3.400.000 Euro

- Sportstätten 3.070.000 Euro

- Denkmalpflege 2.200.000 Euro

- Landesmusikschulen 1.800.000 Euro

- Kulturstätten 1.800.000 Euro

- Mittel gem. Art. III Ziffer 5 1.500.000 Euro

Summe 118.406.800 Euro

Einnahmenseitig wurden folgende Maßnahmen aufgenommen:

- Sonstige Rücklagen, Behebungen 118.406.800 Euro

Summe 118.406.800 Euro
3. Die im Beschluss zum Voranschlag 2009 unter Art. III Ziffer 5 genehmigten Mittel für über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 12.500.000 Euro werden um 1.500.000 Euro auf 14.000.000 Euro erhöht (Subbeilage 2).

4. Im Artikel III des Beschlusses zum Voranschlag 2009 soll im neuen Punkt 10. die Landesregierung überdies ermächtigt werden, im Rahmen des EU-Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" gem. Art. 3 (1) lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 für begünstigte oberösterreichische Projektpartner gemäß Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (insbesondere Kapitel III) sowie der "Vereinbarung über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013", LGBl. Nr. 55/2008, eine Ausfallshaftung für den Anteil der Mittel der begünstigten oberösterreichischen Projektpartner aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zu einer Höhe von maximal 250.000 Euro im Einzelfall zuzusagen (Subbeilage 2).

Der Ausschuss für Finanzen beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen:

Der Nachtrag zum Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2009 samt Subbeilagen wird in der aus der Beilage ersichtlichen Fassung genehmigt.

Subbeilagen

(Anm.: Die pdf-icon.gif (1247 Byte)Subbeilagen ist im PDF-Format abrufbar - Größe: 379 kB)

(Hinweis: Zum Abruf ist das Programm Adobe Acrobat Reader erforderlich)


Linz, am 25. Juni 2009

Mag. Strugl

Schürrer

Obmann

Berichterstatter




Trennlinie seitenanfang