Beilage 1875/2009 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode



Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags
betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornografie


Gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Resolution

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass mit österreichischen Internetserviceprovidern im Verhandlungswege eine Vereinbarung mit der Zielsetzung angestrebt wird, dass sich diese dazu verpflichten, den Zugang ihrer Kunden auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. In einem weiteren Schritt sollen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für verpflichtende Zugangssperren dieser Internetseiten geschaffen werden. Zudem sollen die Strafausmaße für Straftatbestände im Zusammenhang mit kinderpornografischen Darstellungen überdacht werden.

Begründung

Im Bereich Kinderpornografie ist in den letzten Jahren eine starke Zunahme an Straftaten zu verzeichnen. Bei den Anzeigen laut dem Kinderpornografie-Paragrafen (207a) im österreichischen Strafgesetzbuch gab es verglichen mit 2007 eine Steigerung von mehr als 70 % auf beinahe 900 angezeigte Fälle im Jahr 2008. Technische Entwicklungen wie das Internet haben die Verbreitung von und den Zugang zu kinderpornografischen Darstellungen wesentlich erleichtert. Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten muss daher bei der Bekämpfung der Kinderpornografie noch verstärkt im Bereich des Internets angesetzt werden. Ein zentraler Ansatzpunkt hierzu sind Zugangssperren auf Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt.

Entsprechend der Vorgehensweise der deutschen Bundesregierung und dem Vorbild anderer europäischer Staaten soll auch die österreichische Bundesregierung die Schaffung solcher Zugangsblockaden aktiv vorantreiben. Die Liste der zu sperrenden Adressen soll von staatlicher Seite verantwortet werden. In Deutschland wurde als erster Schritt auf freiwilliger Basis ein Vertrag mit fünf Internet-Anbietern geschlossen, mit dem sich diese verpflichteten, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Diese Maßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornografie ist ein Beitrag zur Prävention und ein deutliches Signal der gesellschaftlichen Ächtung von Kinderpornografie. Sie bedeutet auch eine empfindliche Störung des kommerziellen Massenmarktes im Internet, wodurch diese Form der organisierten Kriminalität immer weniger lukrativ wird.

Da derzeit nur das Speichern und Verbreiten von kinderpornografischen Darstellungen strafbar ist, während man diese Bilder ungestraft öffnen und betrachten darf, ist die mit 1. Juni 2009 in Kraft tretende Ausweitung der Strafbestimmungen sehr zu begrüßen. Künftig ist auch der wissentliche Zugriff ein strafbarer Tatbestand, wofür eine Freiheitsstrafe von einem Tag bis zu zwei Jahren festgelegt wurde. Die unterzeichneten Abgeordneten sind jedoch der Meinung, dass für diesen neuen Tatbestand, sowie generell für die bereits bestehenden Tatbestände der Herstellung, der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen, die Strafausmaße im Sinne der Generalprävention unter Umständen verschärft werden sollten, da die Täter derzeit mit relativ geringen Strafen davon kommen können. Es könnten insbesondere die Mindeststrafausmaße spürbar erhöht werden.

Linz, am 5. Mai 2009

(Anm.: ÖVP-Fraktion)
Stelzer, Aichinger, Orthner, Brandmayr, Ecker, Hingsamer, Brunner, Jachs, Weinberger, Kiesl, Pühringer, Frauscher, Baier, Stanek, Entholzer, Bernhofer, Lackner-Strauss, Schürrer, Mayr, Eisenrauch, Schillhuber, Hüttmayr, Strugl, Weixelbaumer, Steinkogler

(Anm.: SPÖ-Fraktion)
Frais

(Anm.: Fraktion der GRÜNEN)
Hirz, Wageneder, Schwarz



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