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Beilage 1871/2009 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode
Initiativantrag
der sozialdemokratischen Abgeordneten
betreffend die Einführung eines kostenlosen warmen Mittagessens in Kinderbetreuungseinrichtungen
Gemäß § 26 Abs. 6 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Das Oö. Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. Nr. 39/2007, wird wie folgt geändert:
Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt:
"§ 27a
Mittagessen
(1) Der Rechtsträger einer Kinderbetreuungseinrichtung nach diesem Gesetz hat an den Betreuungstagen ein warmes Mittagessen anzubieten.
(2) Für die Inanspruchnahme dieses warmen Mittagessens ist kein Kostenbeitrag der Eltern einzuheben.
(3) Das Land hat für die dadurch entstehenden Kosten einen pauschalen Kostenersatz an die Rechtsträger zu leisten. Die Höhe dieses Kostenersatzes ist von der Landesregierung durch Verordnung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten festzusetzen."
Begründung
Eine ausgewogene und gesunde Ernährung ist eine zentrale Voraussetzung für die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Falsche und unregelmäßige Ernährung führt bei Kindern und Jugendlichen häufig zu Erkrankungen und gesundheitlichen Folgeschäden. Mit der vorgeschlagenen Regelung eines warmen Mittagessens in Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglicht das Land Oberösterreich allen Kindern und Jugendlichen eine regelmäßige und ausgewogene Mittagsmahlzeit an den Betreuungstagen. Damit würde auch der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprochen.
Im Zuge der in der letzten Landtagssitzung stattgefundenen Beratungen zur Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes wurde zwar beschlossen, den Kindern von Eltern, welche Sozialhilfe erhalten, das Mittagessen kostenlos zu gewähren, die generelle Regelung eines kostenlosen warmen Mittagessens wurde jedoch mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Wie sehr dieser Beschluss an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbeigeht, lässt sich in wenigen Argumenten darstellen:
Das geltende Sozialhilferecht hat schon bisher die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag eine Beihilfe zum Kindergartenbesuch zu erhalten. Die Kosten für das Mittagessen sind im Sozialhilferichtsatz berücksichtigt. Das bedeutet, dass für die betroffenen oberösterreichweit etwa 300 Kinder das Mittagessen in der Kinderbetreuungseinrichtung bereits jetzt durch öffentliche Mittel finanziert wird.
Das beitragsfreie Mittagessen für Kinder von SozialhilfeempfängerInnen erreicht aber nur einen Bruchteil der armutsgefährdeten Personen in Oberösterreich. Insgesamt gelten ca. 10% der OberösterreicherInnen als armutsgefährdet, das sind rund 144.000 Menschen. Gerade Familien mit Kindern sind besonders gefährdet. 15% der Kinder und Jugendlichen gelten österreichweit als armutsgefährdet. 5,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen gelten als akut arm. Das sind - wieder umgelegt auf Oberösterreich - rund 4.600 akut arme Kinder im Alter zwischen 0 und 6 Jahren. Bei den gleichen Annahmen wie vorhin sind etwa 3.000 Familien betroffen. Daran erkennt man, dass die beschlossene Regelung des Gratismittagessens, welche auf Kinder von SozialhilfeempfängerInnen abstellt, völlig unzureichend ist.
Es gibt auf Grund unterschiedlicher Lebenssituationen eine große Gruppe von Eltern, die zwar keine Sozialhilfe erhalten, sich aber trotzdem das Mittagessen für ihre Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen nicht leisten können. Dadurch erleben diese Kinder bereits im Vorschulalter Ausgrenzung und Marginalisierung. Dem kann wirksam nur durch ein beitragsfreies Mittagessen, welches ohne Unterschied für alle Kinder angeboten wird, begegnet werden.
Linz, am 5. Mai 2009
(Anm.: SPÖ-Fraktion)
Schreiberhuber, Chansri, Makor-Winkelbauer, Kraler, Mühlböck, Schenner, Mann, Röper-Kelmayr, Schmidt, Eidenberger, Prinz, Frais, Lischka, Sulzbacher, Kapeller, Jahn, Lindinger, Pilsner, Bauer
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