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Beilage 1870/2009 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode
Initiativantrag
der sozialdemokratischen Abgeordneten
betreffend die Rücknahme des Regierungsbeschlusses über die Streichung von Finanzmitteln für Abgangsgemeinden, welche kostenloses Mittagessen in Kinderbetreuungseinrichtungen anbieten
Gemäß § 26 Abs. 6 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, ihren Beschluss vom 27. April 2009 über die Streichung von Finanzmitteln für Abgangsgemeinden, welche kostenloses Mittagessen in Kinderbetreuungseinrichtungen anbieten, aufzuheben.
Begründung
Die Oö. Landesregierung hat am 27. April 2009 mit Stimmenmehrheit beschlossen, dass auch weiterhin ein Kostenbeitrag für die Mittagsverpflegung der Kindergarten- und Hortkinder einzuheben ist und dass jene Gemeinden, die dennoch ein allgemeines Gratismittagessen anbieten, dies in Eigenverantwortung machen und dafür nicht auf Bedarfszuweisungen bzw. Landeszuschüsse zurückgreifen können. Auch eine indirekte Kostenübernahme über die Abgangsdeckung wurde für unzulässig erklärt.
Dieser Beschluss ist in mehrfacher Hinsicht abzulehnen. Es handelt sich um einen schweren Eingriff in die Autonomie der Städte und Gemeinden. Bisher hat die Oö. Landesregierung anerkannt, dass Städte und Gemeinden selbst bestimmen, wo sie ihre Schwerpunkte und Prioritäten setzen bzw. wo sie mit finanziellem Aufwand unterstützend eingreifen. Diese Gestaltungsfreiheit wird ihnen nunmehr durch den politisch motivierten Mehrheitsbeschluss in der Landesregierung genommen. Umso schwerer zu verstehen ist diese Vorgehensweise, wenn man weiß, welche Maßnahmen seitens der Gemeinden ohne Widerspruch des Landes gefördert werden können. Beispielsweise werden Wirtschaftsförderungen der Städte und Gemeinden durch den teilweisen Verzicht auf die Kommunalsteuer oder Landwirtschaftsförderungen wie Zuschüsse zu Waldbrandversicherungen, Grünanlagenpflege und landwirtschaftlichen Zufahrtswegen bzw. Güterwegen akzeptiert. Auch im Hinblick auf Investitionen und beim Anschluss an Biomassenahwärmeprojekte werden die wirtschaftlichen Auswirkungen zur Kenntnis genommen und die Abgänge gedeckt. Im Gegensatz dazu wird aber der Verzicht auf Elternbeiträge zum Mittagessen mit dem Verlust von Bedarfszuweisungen bzw. Landeszuschüssen sanktioniert oder führt zum Ausschluss der Abgangsdeckung durch das Land.
Der gefasste Beschluss der Oö. Landesregierung stellt daher nicht nur gegenüber den Städten und Gemeinden eine politisch motivierte Vorgangsweise dar, sondern ist auch ein klares Signal gegen die oberösterreichischen Familien und gegen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gleichzeitig ist er ein Zeichen für die Diskriminierung jener Kinder, deren Eltern sich das Kindergartenessen nicht leisten können.
Überdies schafft dieser Beschluss eine ungleiche Behandlung der oberösterreichischen Bevölkerung und teilt die Städte und Gemeinden in zwei Gruppen, nämlich in solche, welche das kostenlose Mittagessen anbieten und solche, welche mangels finanzieller Ausstattung und wegen der Sanktionsdrohungen des Landes dieses kostenlose Mittagessen nicht anbieten können. Es ist eine nicht akzeptable Ungerechtigkeit, wenn nicht auf den Bedarf und die soziale Situation der Eltern abgestellt wird, sondern der Wohnort und die finanzielle Ausstattung einer Gemeinde entscheidend ist, ob Familien in den Genuss dieses Angebots kommen.
Linz, am 5. Mai 2009
(Anm.: SPÖ-Fraktion)
Frais, Kraler, Mann, Bauer, Schmidt, Makor-Winkelbauer, Lischka, Röper-Kelmayr, Kapeller, Schenner, Pilsner, Eidenberger, Jahn, Schreiberhuber, Prinz, Chansri, Mühlböck, Lindinger
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