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Beilage 1866/2009 zum kurzschriftlichen Bericht Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend Konjunkturpaket Oberösterreich; Aufstockung der Drittmittelfinanzierung für Investitionen der Ordenskrankenanstalten
[GesW-750030/24-2009]
Die Oö. Landesregierung hat in der Sitzung vom 1. Dezember 2008 das im Namen aller im Oö. Landtag vertretenen Fraktionen eingebrachte Konjunkturpaket (4-Parteien-Einigung) beschlossen. Im Rahmen des Konjunkturpaketes Oberösterreich wurde u.a. zur Beschleunigung des Ausbaues der Ordensspitäler eine Erhöhung der Drittmittelfinanzierung um 50 Mio. Euro, mit der Auflage, in den Jahren 2009 und 2010 besondere Schwerpunkte in den Ausbauaktivitäten zu setzen, beschlossen.
Von den Ordenskrankenanstalten wurden Projekte mit Gesamtbaukosten in Höhe von insgesamt 130.374.800 Euro im Rahmen des Konjunkturpaketes Oberösterreich eingereicht.
Am 1. April 2009 fand auf Einladung von Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer mit Frau Landesrätin Dr.in Stöger und Vertretern der Ordenskrankenanstalten eine Besprechung zum Konjunkturpaket statt. Dabei wurde auch die geplante Verteilung des zusätzlichen Drittmittelfinanzierungsrahmens bekannt gegeben.
1. Die Verteilung des zusätzlichen Drittmittelfinanzierungsrahmens soll wie folgt erfolgen:
Der Drittmittelrahmen entspricht 90 % des förderbaren Investitionsvolumens, 10 % sind vom Träger der Krankenanstalt zu tragen. Das förderbare Investitionsvolumen beträgt somit insgesamt 56,302.900 Euro.
2. Realisierung:
2.1. Die mit den Rechtsträgern der Ordenskrankenanstalten abzuschließenden Finanzierungsverträge sehen analog den bereits im Rahmen der bisherigen Bauprogramme abgeschlossenen Verträgen im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
Die Drittmittelfinanzierung der Investitionsprojekte erfolgt zu folgenden Eckpunkten:
2.2. Das Land verpflichtet sich, den Finanzaufwand für diese Drittmittelfinanzierung (Kapital, Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren, etc.) zur Gänze abzudecken.
Die von den Rechtsträgern aufzunehmenden Drittmittelfinanzierungen sind auf Basis linearer Tilgung (gleichhohe jährliche Tilgungsraten) abzustatten. Die Verzinsung der Drittmittel ist an den Euribor gebunden und von den Rechtsträgern ist vorzusehen, dass die Kredite ganz oder teilweise vorzeitig getilgt werden können.
Die Höhe der aus der Drittmittelfinanzierung resultierenden jährlichen Belastung des Landeshaushaltes ist der Beilage zu entnehmen. Diese aus kaufmännischer Vorsicht gewählte Darstellung zeigt die Maximalbelastung des Landes, da allfällige Investitionszuschüsse des Oö. Gesundheitsfonds noch unberücksichtigt blieben und zu erwarten ist, dass - je nach Möglichkeit im Rahmen des in den kommenden Jahren erlaubten Maastrichtdefizites einerseits und der Finanzlage des Landes andererseits - durch vorzeitige Tilgungen die finanzielle Belastung des Landes noch gesenkt werden kann. 3.2. Maastrichtauswirkungen: Lediglich die jährlichen Rückzahlungsraten des Landes erhöhen laut Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 27.2.2003, GZ. 61 2016/21-II/11/03, das Maastrichtdefizit.
3.3. Flexibilität: Durch die Möglichkeit der späteren Inanspruchnahme bzw. Gewährung von Investitionszuschüssen und/oder Strukturmittel ist größtmögliche Flexibilität je nach der Liquiditäts-, Finanz-, Budget- oder Rücklagenstruktur des Landes möglich. 3.4. Keine zusätzliche Ordensbelastung: Durch die 100 %-ige Übernahme des Finanzaufwandes für die Drittmittel durch das Land Oberösterreich (Kapital, Zinsen, Bearbeitungsgebühren und Rechtsgeschäftsgebühren) werden die Orden tatsächlich nicht belastet.
3.5. Haftung des Landes Oberösterreich: Zur Ermöglichung
ist es zweckmäßig, dass das Land Oberösterreich die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB gegenüber der bestbietenden Bank übernimmt.
Da die bestbietende Bank im Falle der Haftung des Landes keine Eigenkapitalunterlegung gemäß § 22 Bankwesengesetz vorzunehmen hat und kein wirtschaftliches Risiko trägt, kommen hier die Bonitätsgewichtungen des Landes Oberösterreich auch zu Gunsten der Orden zur Anwendung.
Es empfiehlt sich daher, die Oberösterreichische Landesregierung vom Oberösterreichischen Landtag zur Haftungsübernahme ermächtigen zu lassen.
3.6. Die zwischen dem Land Oberösterreich und den Rechtsträgern der Ordenskrankenanstalten abzuschließenden Verträge bedürfen auf Grund der daraus resultierenden Mehrjahresverpflichtungen (sh. Pkt. 3.1.) des Landes der Genehmigung durch den Oö. Landtag. Um in der Folge nicht mit zahlreichen, im Wesentlichen gleichlautenden Einzelverträgen den Oö. Landtag befassen zu müssen, empfiehlt es sich, den Oö. Landtag zu ersuchen, die Oö. Landesregierung zu ermächtigen, hinsichtlich des unter Punkt 1 dargelegten maximalen Kreditrahmens in Höhe von 50,7 Mio. Euro Verträge mit Mehrjahresverpflichtungen mit den Orden abzuschließen.
3.7. Auf Grund der Dringlichkeit dieser Angelegenheit sollte dem Oö. Landtag vorgeschlagen werden, gemäß § 26 Absatz 5 der Landtagsgeschäftsordnung davon abzusehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zuzuweisen.
Die Oö. Landesregierung beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen:
Subbeilage Linz, am 27. April 2009 Für die Oö. Landesregierung: Dr. Stöger Landesrätin
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