der Oberösterreichischen Landesregierung
betreffend
Nahverkehrsgerechter Ausbau der Verkehrsstationen auf der
Donauuferbahn und der Almtalbahn einschließlich Umbau der im Bereich
der Verkehrsstationen liegenden Eisenbahnkreuzungen
[GVöV-420002/11-2009]
Das Land Oberösterreich bestellt seit Umsetzung des Regionalverkehrskonzeptes "Donauraum Perg" einen attraktiven Taktfahrplan auf der Donauuferbahn, der seither jährlich bedarfsgerecht erweitert wurde und auch zu deutlichen Fahrgaststeigerungen geführt hat. Seit dem Jahr 2005 können die Züge über die neu errichtete Schleife Ennsdorf auch direkt bis/aus Linz durchgebunden werden, seit 2008 wird darüber hinaus der Taktverkehr mit modernen Niederflurtriebwagen des Typs "Desiro" abgewickelt.
Ebenso bestellt das Land seit Umsetzung des RVK Pyhrn-Eisenwurzen im Herbst 2007 auf der Almtalbahn einen erweiterten Taktverkehr, welcher durch die Streichung nahezu aller bahnparallelen Buskurse zwischen Wels und Sattledt auch noch entsprechend verstärkt werden soll.
Auf beiden Bahnen lassen sich aber die zweifelsohne noch vorhandenen zusätzlichen Potenziale auf Grund der mangelnden Infrastruktur der Schienen und Anlagen und der damit einhergehenden Geschwindigkeits- und Attraktivitätseinschränkungen bei weitem nicht ausschöpfen. Seitens der ÖBB wurde daher für beide Bahnen eine Infrastrukturentwicklung durchgeführt, welche in mehreren Modulen in den nächsten Jahren folgende Maßnahmen umfassen soll:
- Errichtung barrierefreier Bahnsteige einschl. niveaufreier Zu- und Abgänge
- Umbau, Auflassung oder technische Sicherung der Eisenbahnkreuzungen
- Modernisierung und Ausbau der Betriebsstellen
- Maßnahmen zur durchgehenden Anhebung der Streckengeschwindigkeit
Auf Grund der vom Land auf diesen Bahnen bereits bestellten Verkehrsleistungen in Verbindung der mit einem Ausbau zu erwartenden nochmaligen Fahrgaststeigerungen und dem bereits eingeführten bzw. noch vorgesehenen Einsatz von Niederflurtriebwagen wurden von der ÖV-Fachabteilung hinsichtlich der Umsetzung der in den Infrastrukturentwicklungen vorgeschlagenen Maßnahmen folgende Prioritäten festgelegt:
1. Errichtung barrierefreier Bahnsteige an allen Verkehrsstationen der Donauuferbahn zwischen Mauthausen und St. Nikola (8 Halte) sowie der Almtalbahn zwischen Grünau und Wels Lokalbahnhof (6 Halte)
2. Umbau der im unmittelbaren Bereich der Verkehrsstationen situierten Eisenbahnkreuzungen (insgesamt 6 + 7 EK's)
3. Ausbau der P&R-Anlagen und Errichtung von Busanbindemöglichkeiten in den Bahnhöfen Mauthausen, Perg und Sattledt.
Die unter 1. und 2. angeführten Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 20,288.097 Mio Euro, der auf das Land entfallende Anteil von insgesamt bis zu 6,386.600 Euro (40 % der Planungskosten; 50 % der EK-Errichtungskosten; 20 % der Bahnsteigerrichtungskosten) und soll unter Heranziehung von Mitteln aus dem Landeskonjunkturpaket in den Jahren 2009 und 2010 umgesetzt werden. Die Realisierung könnte seitens der ÖBB unmittelbar nach Vertragunterzeichnung begonnen werden.
Von den ÖBB wurde eine Vereinbarung über die Finanzierung der ersten beiden Bauabschnitte für beide Bahnen übermittelt. Die Zahlungen des Landes werden in den Jahren 2010 und 2011 fällig. Über die in Punkt 3 festgelegten Maßnahmen soll auf Grund der noch ausstehenden Planungsleistungen und dem geänderten Kostenaufteilungsmodus für P&R-Anlagen und Busanbindungen eine eigene Vereinbarung abgeschlossen werden.
Unter Bedachtnahme auf die Mehrjährigkeit der vom Land Oberösterreich einzugehenden Verpflichtung bedarf die im Finanzierungsübereinkommen mit der ÖBB-Infrastruktur BauAG und der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG vorgesehene Leistung eines Subventionsbeitrages zum nahverkehrsgerechten Ausbau der Verkehrsstationen auf der Donauuferbahn und der Almtalbahn in den Jahren 2009 bis 2010 in der Höhe von bis zu insgesamt 6,386.600 Mio. Euro gem. § 26 Abs. 8 der Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich der Genehmigung des Oö. Landtages.
Die Oö. Landesregierung beantragt, der Hohe Landtag möge - da es sich um eine Maßnahme des im Namen aller Fraktionen vereinbarten Konjunkturprogrammes handelt, sowie auf Grund der Tatsache, dass ein Realisierungsbeginn seitens der ÖBB für unmittelbar nach Vertragsabschluss in Aussicht gestellt wurde - beschließen:
1. Diese Regierungsvorlage wird gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
2. Der Bericht der Oö. Landesregierung wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Oö. Landtag genehmigt gemäß § 26 Abs. 8 Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich die Bereitstellung eines Betrages von max. 6,4 Mio. Euro in den Jahren 2010 und 2011 für die Bezuschussung des nahverkehrsgerechten Ausbaus der Verkehrsstationen auf der Donauuferbahn und der Almtalbahn.
Linz, am 27. April 2009
Für die Oö. Landesregierung:
Dipl.-Ing. Haider
Landeshauptmann-Stellvertreter