Beilage 1399/2007 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode



Initiativantrag

der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten
betreffend die gesetzliche Verankerung einer Bindungswirkung für den Nationalrat bei Ergebnissen von Instrumenten direkter Demokratie

 

Der Oö. Landtag möge beschließen:

 

Resolution

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben und dem Oö. Landtag vorzulegen, das darlegt, welche bundesverfassungsgesetzlichen Bestimmungen geändert werden müssen, dass

  1. Ergebnisse von Volksbegehren ab einer Beteiligung von mindestens 100.000 Wahlberechtigten einer verpflichtenden Volksbefragung unterzogen werden müssen, und
  2. Ergebnisse von Volksbefragungen bzw. Volksabstimmungen vom Nationalrat verpflichtend umgesetzt werden müssen, sofern die Volksbefragung bzw. Volksabstimmung bei einer Beteiligung von wenigstens 50 % mindestens von der einfachen Mehrheit der abstimmenden Bevölkerung unterstützt wurde.

 

Begründung

Nach der gegenwärtigen Rechtslage auf Bundes- bzw. auf Landesebene gibt es mit Ausnahme des Art. 44 Abs. 3 B-VG keine verbindliche Wirkung für die Legislative bzw. Exekutive, Ergebnisse von Elementen direkter Demokratie verpflichtend anzuerkennen und entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Aus diesem Grund ist es in der Vergangenheit nur in den allerwenigsten Fällen dazu gekommen, dass bei den verschiedenen Begehren bzw. Abstimmungen und Befragungen mit teilweise beachtlichen Ergebnissen dem Willen des Volkes tatsächlich entsprochen wurde.

Direkte Demokratie im Sinne wirklicher und gelebter Bürgernähe macht aber nur Sinn, wenn das Volk nicht den Eindruck hat, umsonst angerufen zu werden.

Eine entsprechende Bindungswirkung würde den Instrumenten direkter Demokratie, also der unmittelbareren Mitbestimmung des Volkes, jene Beutung geben, die sie verdienen.

Linz, am 6. Dezember 2007

(Anm.: FPÖ-Fraktion)
Moser, Brunmair, Steinkellner, Aspöck


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