Beilage 1380/2007 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode



Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten
betreffend die Stärkung der Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich


Gemäß § 26 Abs. 6 LGO wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.

 

Der Oö. Landtag möge beschließen:

I. Das Landesgesetz über Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich (Oö. BBRG), LGBl. Nr. 5/2002, wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 Absatz 3 wird "3 %" durch "1 %" ersetzt.
  2. In § 3 Absatz 1 Ziffer 4 wird "3 %" durch "1 %" ersetzt.
  3. In § 8 wird "3 %" durch "1 %" ersetzt.
  4. In § 11 Absatz 1 wird "8 %" durch "2 %" ersetzt.
  5. Die Erläuterungen sind entsprechend anzupassen.

 

II. Das Oö. Landesverfassungsgesetz 1991 (Oö. L-VG), LGBl. Nr. 122/1991 idF. LGBl. Nr. 104/2003, wird wie folgt geändert:

  1. In Artikel 59 Absatz 3 wird "3 %" durch "1 %" ersetzt.
  2. In Artikel 59 Absatz 5 wird "8 %" durch "2 %" ersetzt.
  3. Die Erläuterungen sind entsprechend anzupassen.

 

III. Gemeinsame Erklärung:

Die im Oö. Landtag vertretenen politischen Parteien erklären übereinstimmend, das Ergebnis der Initiative einer Bürgerbefragung gemäß § 11 des Landesgesetzes über Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Oberösterreich im Sinne einer freiwilligen Selbstbindung anzuerkennen, sofern die Initiative bei einer Beteiligung von wenigstens 50 % mindestens von der einfachen Mehrheit der abstimmenden Bevölkerung unterstützt wurde.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Volksbefragung werden keine Beschlüsse im Landtag bzw. in der Landesregierung gefasst, die dem Ziel der zu Grunde liegenden Initiative widersprechen.

 

Begründung

Das im Jahr 2002 in Kraft getretene Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz hat eine massive Verschlechterung der Voraussetzungen für die Durchführung von Bürgerrechten gebracht. Seitdem ist es einer wirklichen "Bürgerinitiative", die nicht von einer politischen Partei ausgeht bzw. von ihr getragen wird, praktisch unmöglich, ein Anliegen mit den Mitteln der direkten Demokratie zu artikulieren und zu transportieren.

Die jüngste Bürgerinitiative zur Teilprivatisierung der Energie AG hat gezeigt, dass es selbst eine große Partei wie die SPÖ nur unter enormem Personal- und Mitteleinsatz geschafft hat, die erforderlichen Unterschriften zusammen zu bringen.

Zur Stärkung der direkten Demokratie und um zu verhindern, dass in Zukunft Millionen an Steuergeldern für Einleitungsverfahren ausgegeben werden, ist es dringend notwendig, die Durchführungsvoraussetzungen dahingehend zu entschärfen, dass für Initiativen künftig rund 10.000 Unterschriften und für eine allfällige Volksbefragung rund 30.000 Unterschriften ausreichen.

Darüber hinaus ist im Sinne gelebter Bürgernähe durch eine freiwillige Selbstbindung der politischen Parteien sicherzustellen, dass künftig dem in einem Volksbegehren ausgedrückten Willen der Bevölkerung bei Vorliegen entsprechender Quoren entsprochen werden soll.

Linz, am 4. Dezember 2007

(Anm.: FPÖ-Fraktion)
Moser, Brunmair, Steinkellner, Aspöck


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