Beilage 270/2004 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags, XXVI. Gesetzgebungsperiode



Initiativantrag

der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten
betreffend eine Änderung der Statute für die Städte Linz, Wels und Steyr


Der Oö. Landtag möge beschließen:

In die Statute für die Städte Linz, Wels und Steyr werden folgende Bestimmungen aufgenommen:

  • Möglichkeit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch 1/4 der Mitglieder des Gemeinderates;
  • Abhaltung von Enqueten zu bestimmten Sachthemen durch Antrag von 1/4 der Mitglieder des Gemeinderates;
  • Petitionen an den Gemeinderat durch ein Prozent der Wahlberechtigten mit der Pflicht des Gemeinderates, über die Petition zu beraten;
  • Durchführung einer Volksbefragung, wenn es 10 % der Wahlberechtigten verlangen.
  • Übermittlung der vom Stadtsenat gefassten Beschlüsse an die Fraktionen;
  • Beiziehung von sachkundigen Personen zu den Ausschussberatungen durch die Fraktionen (höchstens 2 pro Fraktion);
  • Einführung von Ersatzgemeinderäten.

Begründung

Die Einführung von Untersuchungsausschüssen, Abhaltung von Enqueten, Beschäftigung mit Petitionen und der Volksbefragung dient der Weiterentwicklung der direkten Demokratie sowie der Kontrolle. Die Übermittlung der Beschlüsse des Stadtsenates an die Fraktionen dient dem Informationsbedürfnis sämtlicher Gemeinderäte; die Schaffung von Ersatzgemeinderäten erleichtert die Arbeit der Volksvertreter und ist auch in der Gemeindeordnung für die kleineren Gemeinden bereits seit langem üblich.

Linz, am 7. Juli 2004

(Anm.: FPÖ-Fraktion)
Steinkellner, Moser, Brunmair, Aspöck


 

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