Beilage 1051/2001 zum kurzschriftlichen
Bericht des Oö. Landtags,
XXV. Gesetzgebungsperiode


Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten
betreffend Neufassung der Bürgerrechte



Der Oö. Landtag möge beschließen:

Das Landesgesetz vom 03. März 1994 über die Ausübung von Bürgerrechten in Gesetzgebung und Vollziehung (Oö. Bürgerrechtsgesetz), LGBl. Nr. 44/1994, zuletzt geändert durch LGBl. 61/1997, wird wie folgt geändert:

In § 19 Abs. 1 wird die Zahl "18" durch "16" ersetzt.

Begründung:

Der Oö. Landtag hat zur Beratung der Demokratiereform in Oberösterreich einen gemischten Ausschuss eingesetzt, in welchem derzeit eine Neufassung der Bürgerrechte zur Diskussion steht.

Nach der geltenden Rechtslage ist zur Teilnahme an einem Bürgerrecht im Sinne des Oö. Bürgerrechtsgesetzes - dies sind Landes-Volksabstimmung, Landes-Volksbefragung, Landes-Volksbegehren und Landesverwaltungs-Initiative - u.a. die Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Jänner des Jahres der Durchführung des Bürgerrechtes notwendig.

Junge Menschen, die noch nicht volljährig sind, können kraft Gesetzes in vielen Teilbereichen ihres Lebens selbständig über ihre Interessen entscheiden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es ihnen nicht auch gestattet sein soll, sich im demokratiepolitischen Prozess stärker einzubringen.

Gerade Vorhaben, auf welche die Bevölkerung durch Ausübung eines Bürgerrechts Einfluss nehmen kann, haben vielfach nachhaltige Auswirkungen und betreffen oft direkt die Interessen junger Menschen. Aus diesem Grund sollte es bereits für Jugendliche ab 16 Jahren möglich sein, Bürgerrechte auszuüben und damit ihre Zukunft aktiv mitzugestalten.

Linz, am 15. März 2001

(Anm: SPÖ-Fraktion)
Kapeller, Weichsler, Affenzeller, Prinz, Pilsner, Wohlmuth, Schreiberhuber, Makor, Hofmann, Lindinger, Frais, Peutlberger, Eidenberger, Sulzbacher, Schenner

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