Beilage 871/2000 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags,
XXV. Gesetzgebungsperiode
Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten der Grünen im Oö. Landtag
Anschober, Eisenriegler und Trübswasser
gemäß § 23 Absatz 2 Z 2 und § 52 Absatz 3 Z 3 der Landtagsgeschäftsordnung
betreffend Änderung des Oö. Bürgerrechtsgesetzes
Der Oö. Landtag möge beschließen:Die Oö. Landesregierung
wird aufgefordert, dem Oö. Landtag einen Entwurf zu einer Änderung der Bestimmungen zur
Landes-Volksbefragung im Oö. Bürgerrechtsgeseztes 1994, LGBl. Nr. 44/1994 idgF,
vorzulegen, in dem folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. im Fall des Erreichens eines festzulegenden Teilnahmequorums an einer
Landes-Volksbefragung ist der Landtag oder die Landesregierung an das Ergebnis der
Volksbefragung gebunden und hat einen entsprechenden Beschluss zu fassen,
2. ausgenommen von der Verbindlichkeit sind Landes-Volksbefragungen, wenn diese
verfassungsrelevante Fragen betreffen oder wenn die Umsetzung des Ergebnisses im
Widerspruch zu den Staatszielbestimmungen steht.
Begründung:
Durch die Ausweitung dieses Instrumentes der direkten Demokratie wird die
Möglichkeit der Partizipation der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen
verbessert. Es schafft ein Instrument gegen die Vernachlässigung neuer politischer und
sozialer Fragestellungen durch das repräsentativ-demokratische System.
Durch die Festlegung eines verbindlichen Teilnahmequorums sollte die politische
Auseinandersetzung über die Frage des Anerkennens und der Umsetzung einer
Landes-Volksbefragung geklärt werden.
Linz, am 5. Juli 2000
(Anm: Fraktion der Grünen)
Anschober, Eisenriegler, Trübswasser
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