Beilage 238/1998 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags,
XXV. Gesetzgebungsperiode



Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten der Grünen im OÖ Landtag
Anschober, Eisenriegler und Trübswasser
gemäß § 23 Absatz 2 Z 2 und § 52 Absatz 3 Z 3 der Landtagsgeschäftsordnung
betreffend Ausbau von BürgerInnenbeteiligungsmodellen und Konfliktmanagement


Der Oö. Landtag möge beschließen:

Der Oö. Landtag bekennt sich zu einer starken BürgerInnenbeteiligung an staatlichen Verfahren und setzt sich für eine Stärkung der BürgerInnenrechte ein.

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die Rechte der jeweils betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Landesgesetzen gegenüberzustellen und aufgrund dieses Ergebnisses Vorschläge für eine Stärkung dieser Rechte zu machen, insbesondere auch durch Einführung von Bürgerbeiräten.

Die Oö. Landesregierung wird weiters aufgefordert, die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Bundesgesetzen, deren Vollziehung Landessache ist, gegenüberzustellen.

Begründung

In vielen Bereichen werden im Zuge von meist sehr sinnvollen und begrüßenswerten Enrbürokratisierungsmaßnahmen auch Rechte der betroffenen BürgerInnen beschnitten, wie man an der neuen Bauordnung deutlich sehen kann. Dabei wäre das Einbeziehen Betroffener in die Verfahren ein äußerst taugliches Mittel zum Austragen von Meinungs- und Interessengegensätzen im Vorfeld und im Sinne eines Konfliktmanagements auch als friedenerhaltendes Mittel in der Gemeinschaft sehr wünschenswert. Durch das Einbeziehen der BürgerInnen kann deren kreatives Potential genutzt werden und gleichzeitig die Bevölkerung zu politischem Handeln ermuntert werden, um der steigenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.

Linz, am 18. Mai 1998

(Anm: Fraktion der Grünen)
Trübswasser, Klubobmann Anschober, Eisenriegler

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