Beilage 238/1998 zum kurzschriftlichen Bericht
des Oö. Landtags,
XXV. Gesetzgebungsperiode
Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten der Grünen im OÖ Landtag
Anschober, Eisenriegler und Trübswasser
gemäß § 23 Absatz 2 Z 2 und § 52 Absatz 3 Z 3 der Landtagsgeschäftsordnung
betreffend Ausbau von BürgerInnenbeteiligungsmodellen und Konfliktmanagement
Der Oö. Landtag möge beschließen: Der Oö. Landtag bekennt sich zu einer starken
BürgerInnenbeteiligung an staatlichen Verfahren und setzt sich für eine Stärkung der
BürgerInnenrechte ein.
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die Rechte der jeweils betroffenen
Bürgerinnen und Bürger in den Landesgesetzen gegenüberzustellen und aufgrund dieses
Ergebnisses Vorschläge für eine Stärkung dieser Rechte zu machen, insbesondere auch
durch Einführung von Bürgerbeiräten.
Die Oö. Landesregierung wird weiters aufgefordert, die Rechte der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger in Bundesgesetzen, deren Vollziehung Landessache ist,
gegenüberzustellen.
Begründung
In vielen Bereichen werden im Zuge von meist sehr sinnvollen und begrüßenswerten
Enrbürokratisierungsmaßnahmen auch Rechte der betroffenen BürgerInnen beschnitten, wie
man an der neuen Bauordnung deutlich sehen kann. Dabei wäre das Einbeziehen Betroffener
in die Verfahren ein äußerst taugliches Mittel zum Austragen von Meinungs- und
Interessengegensätzen im Vorfeld und im Sinne eines Konfliktmanagements auch als
friedenerhaltendes Mittel in der Gemeinschaft sehr wünschenswert. Durch das Einbeziehen
der BürgerInnen kann deren kreatives Potential genutzt werden und gleichzeitig die
Bevölkerung zu politischem Handeln ermuntert werden, um der steigenden
Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Linz, am 18. Mai 1998
(Anm: Fraktion der Grünen)
Trübswasser, Klubobmann Anschober, Eisenriegler
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