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Beilage 1085/2007 zum kurzschriftlichen Bericht Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend Zusatzvereinbarung über die Finanzierung der Fremdkapitalkosten (Zinsen) anlässlich der Errichtung und des Betriebs der verlängerten Straßenbahnlinie "3" auf das Harter Plateau (Bauabschnitt bis Weingartshof) [VT-VK-150003/895-2007-Hg] Bezug nehmend auf den Beschluss des Oö. Landtags vom 9.11.2006 über die Errichtung und den Betrieb der verlängerten Straßenbahnlinie "3" auf das Harter Plateau (Bauabschnitt bis Weingartshof) wird nunmehr beiliegend eine Zusatzvereinbarung über die Finanzierung der Fremdkapitalkosten (Zinsen) zum Sideletter zur Vereinbarung betreffend die Bezuschussung der Errichtung von Infrastrukturprojekten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs - abzuschließen zwischen dem Land Oö. und der Stadt Linz - vorgelegt. Unter Bedachtnahme auf die Mehrjährigkeit der vom Land Oberösterreich einzugehenden Verpflichtung bedarf die Zusatzvereinbarung über die Finanzierung der Fremdkapitalkosten (Zinsen) anlässlich der Errichtung und des Betriebs der verlängerten Straßenbahnlinie "3" auf das Harter Plateau (Bauabschnitt bis Weingartshof) gem. § 26 Abs. 8 der Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich der Genehmigung durch den Oö. Landtag. Die Oö. Landesregierung beantragt, der Hohe Landtag möge nach Vorberatung im Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten den Abschluss der Zusatzvereinbarung mit der Stadt Linz betreffend Finanzierung der Fremdkapitalkosten (Zinsen) anlässlich der Errichtung und des Betriebs der Straßenbahnlinie "3" auf das Harter Plateau (Bauabschnitt bis Weingartshof) im dargelegten Umfang genehmigen.
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